In allen drei bereits erschienenen Bänden der Reihe Objektive Hermeneutik in Wissenschaft und Praxis findet sich ärgerlicherweise ein Fehler, auf den Sascha Liebermann (Alfter) mich dankenswerterweise aufmerksam machte: Im Glossar wird das Prinzip der Totalität als „methodisches Prinzip“ bezeichnet (2021, S. 178–179, 2023, S. 168–169; 2025, S. 406). Dieses Prinzip muss aber, so wie Oevermann es formuliert – die entsprechenden Zitate finden sich in den Glossars –, als ein Prinzip der Kunstlehre angesehen werden, denn es hilft forschungspsychologisch dabei, die Totalität der Bedeutungsstruktur tatsächlich zu erfassen (s. 2021, S. 172–173, 2023, S. 162–163; 2025, S. 401–402). – Die Formulierung dieser Klarstellung verweist allerdings auf eine Ambivalenz, die vermutlich den Fehler begünstigt hat: Bei Oevermann selbst findet sich die Unterscheidung zwischen Prinzipien der Kunstlehre und Prinzipien der Methode nicht explizit und was Oevermann zum Prinzip der Totalität schreibt, lässt sich besser doch auch unter das Prinzip der extensiven Sinnauslegung als ein Prinzip der Kunstlehre (2021, S. 176–177, 2023, S. 166–167; 2025, S. 404) fassen. Die Bezeichnung ‚Totalität‘ könnte so für eine methodische Totalitätsprinzip reserviert werden, das eben besagt, dass es gilt, die Bedeutungsstruktur in ihrer Totalität zu erfassen, und aufzeigt, wie dies methodisch zu erreichen ist. – Diese hier nur vorläufig formulierte Korrektur auszuarbeiten und die Unterscheidung von Kunstlehre und Methode weiter zu klären wird Gegenstand eines eigenen kleinen Artikels sein.